top of page
Abrechnung

Psychotherapie

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin übernimmt.

 

Das Honorar wird nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt. Leistungen rechne ich in der Regel mit dem 2,9-fachen Satz ab - die Kosten für eine Einzelsitzung (50 min) betragen demnach 126,79 €. In begründeten Einzelfällen kann der Faktor auch bis zum 3,5-fachen Satz betragen. Nicht in allen Fällen wird dies in voller Höhe durch die Beihilfe oder PKV erstattet; es kann zu sogenannten Deckungslücken kommen, die dann privat im Sinne eines Eigenanteils zu tragen sind.

Selbstzahler*innen

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten und Wartezeiten bezüglich der Bewilligung zu beachten. Auch hier wird das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt und beträgt in der Regel 126,79 € pro Einzelsitzung (50 min). Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich auf der Warteliste für einen Kassensitz stehe, kann ich momentan leider nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Ich biete aktuell auch keine Psychotherapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren an.  Wenn Sie gesetzlich versichert und einen ambulanten Psychotherapieplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der KV Hamburg oder suchen Sie weiter eigeninitiativ z. B. über therapie.de oder psych-info.


 

Coaching

Coaching ist laut Psychotherapierichtlinie keine Heilbehandlung, sondern eine „individuelle Ge­sund­heits­leis­tung“, die nicht von der Kasse erstattet wird. Die Höhe des Honorars wird ebenfalls in Anlehnung an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt und beträgt in der Regel 126,79 € pro Sitzung (50 min).

bottom of page