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Abrechnung

Psychotherapie

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin übernimmt.

 

Das Honorar wird nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt. Mit Geltung vom 1. Juli 2024 sind neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und der Beihilfe in Kraft getreten. Je nach enthaltenen Leistungen werden für eine psychotherapeutische Sitzung Kosten von min. 134,06 € und max. 167,58 € abgerechnet. Zu Beginn einer Zusammenarbeit werde ich Sie hierüber ausführlich informieren. Weitere Informationen finden Sie z. B. auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer: https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/

Nicht in allen Fällen wird dies in voller Höhe durch die Beihilfe oder PKV erstattet; es kann zu sogenannten Deckungslücken kommen, die dann privat im Sinne eines Eigenanteils zu tragen sind.

Selbstzahler*innen

Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten und Wartezeiten bezüglich der Bewilligung zu beachten. Auch hier wird das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt und beträgt in der Regel 126,79 € pro Einzelsitzung (50 min). Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich auf der Warteliste für einen Kassensitz stehe, kann ich momentan leider nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Ich biete aktuell auch keine Psychotherapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren an.  Wenn Sie gesetzlich versichert und einen ambulanten Psychotherapieplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der KV Hamburg oder suchen Sie weiter eigeninitiativ z. B. über therapie.de oder psych-info.


 

Coaching

Coaching ist laut Psychotherapierichtlinie keine Heilbehandlung, sondern eine „individuelle Ge­sund­heits­leis­tung“, die nicht von der Kasse erstattet wird. Die Höhe des Honorars wird ebenfalls in Anlehnung an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt und beträgt in der Regel 126,79 € pro Sitzung (50 min).

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