
Abrechnung
Psychotherapie
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin übernimmt. Das Honorar wird nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) gestellt und beträgt aktuell regulär 100,55 € pro Therapiesitzung á 50 min.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich auf der Warteliste für einen Kassensitz stehe, kann ich momentan leider nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Ich biete aktuell auch keine Psychotherapie über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren an. Wenn Sie gesetzlich versichert und einen ambulanten Psychotherapieplatz benötigen, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der KV Hamburg oder suchen Sie weiter eigeninitiativ z. B. über therapie.de oder psych-info.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Psychotherapie natürlich auch selber tragen. Sie haben in diesem Fall keine weiteren Formalitäten und Wartezeiten bezüglich der Bewilligung zu beachten. Auch hier wird das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) gestellt und beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung. Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Coaching
Coaching ist laut Psychotherapierichtlinie keine Heilbehandlung, sondern eine „individuelle Gesundheitsleistung“, die nicht von der Kasse erstattet wird. Die Höhe des Honorars wird ebenfalls in Anlehnung an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) gestellt und beträgt aktuell 100,55 € pro Sitzung á 50 min.